Katholische Kirche will offenbar Arbeitsrecht lockern
Die Wiederheirat nach einer Scheidung ist in der katholischen Kirche bislang ein Kündigungsgrund. Nun beraten die Bischöfe laut einem Medienbericht über einen Änderungsvorschlag.
Die Wiederheirat nach einer Scheidung ist in der katholischen Kirche bislang ein Kündigungsgrund. Nun beraten die Bischöfe laut einem Medienbericht über einen Änderungsvorschlag.